Tennis Club Littau, Luzern
10 Plätze
7 Sand ( 2 Traglufthalle 5 Aussenplatz , )
3 Teppich ( 3 Hallenplatz )
Infrastruktur
- - Restaurant
- - Parkplatz mit 50 Parkplätzen
- - Gratis WiFi
- - Materialservice (Bespannung)
Über uns
Sie verdient 5 Sterne: unsere Tennis-Oase im Ruopigenmoos.
Ein bisschen Stolz sind wir schon, wenn wir Sie auf unserer herrlichen Tennisanlage mit den 5 Aussenplätzen und
5 Hallencourts willkommen heissen dürfen. Nicht ohne Grund, denn die idyllisch gelegene Infrastruktur gehört zu den schönsten Tennisstätten der Innerschweiz. Und sollte es einmal später werden, kein Problem: 3 Aussenplätze mit Flutlicht sorgen Abends für die richtige Beleuchtung.
Wir bieten unseren Gästen und Mitgliedern eine einmalige Tennisanlage im Grünen mit vielen Vorteilen wie:
- 5 Aussenplätzen mit rotem Sandbelag (3 mit Fluchtlichtanlage)
- 3 Hallenplätze (blauer Teppich mit gelenkschonendem Granulat)
- 2 Traglufthallenplätze (sandplätzähnliches Granulat)
- Günstige Platzmieten
- Trainingswand im Freien
- Restaurant mit gepflegter Küche, günstigen Preisen und sonniger Terrasse
- Testrackets für Anfänger, Neumitglieder und Gäste
- genügend Parkplätze mit wintersicherer Zufahrt
- Renomierte Tennisschule Philipp Dillschneider
- Junioren-Förderung
- Reservationssystem per Internet
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Platz- und Spielreglement für Sommer-/ Wintersaison
gültig ab 1. Okt. 2025
1. Organisation
1.1 Der Vorstand des Tennis Club Littau ist verantwortlich für die Organisation und Überwachung des Spielbetriebs. Er erlässt seine Bekanntmachungen durch Anschläge im Clubhaus, via Newsletter, E-Mail oder über das Internet www.tc-littau.ch. Die Weisungen und Reglemente sind für alle Mitglieder und Gäste verbindlich.
2. Platzordnung
2.1 Allgemeines
a) Das Betreten der Tennisplätze ist nur in üblicher Tennisbekleidung gestattet.
b) Das Tragen von Sandschuhen ist im Clubhaus und in der Garderobe nicht erlaubt.
c) Plätze sind fünf Minuten vor Ende der Spielzeit gemäss Weisung abzuziehen.
d) Der Platzwart kann jeden Platz unverzüglich sperren, sofern dieser beschädigt ist, instand gestellt werden muss, oder eine Beschädigung durch weitere Benützung zu befürchten ist.
2.2 Aussenplätze
a) Die Plätze dürfen nur benutzt werden, wenn sie in spielbarem Zustand sind. Über die
Spielbarkeit entscheidet der Platzwart. Bei dessen Abwesenheit entscheiden vom Vorstand ausdrücklich ermächtigte Personen.
b) Die Aussenplätze sind durch die Erstspielenden vor Spielbeginn mit dem Besen abzuziehen.
c) Die Aussenplätze 3 bis 7 sind bei Bedarf zu bewässern (nur ein Platz gleichzeitig möglich).
d) Das Spielen mit mehr als 6 Bällen ist nur auf dem Aussenplatz 5 erlaubt.
2.3 Teppichhalle
a) Es darf nur mit sauberen nichtfärbendenTennis- und Hallenturnschuhen gespielt werden.
b) Es darf nur mit sauberen Bällen gespielt werden. Bälle, die im Aussenbereich oder in der Traglufthalle verwendet wurden, sind nicht erlaubt.
c) Getränke sind nur in geschlossenen Gefässen erlaubt.
d) Getränke dürfen ausschliesslich im Bereich der Sitzbänke konsumiert werden.
e) Essen in der Halle ist untersagt.
3. Spielsaison und Spielzeiten
3.1 Die Sommersaison beginnt am 16. April und endet am 30. September.
3.2 Die Wintersaison beginnt am 1. Oktober und endet am 15. April.
3.3 Für Fixplätze beginnt die Wintersaison am 1. Oktober und endet am 30. April.
3.4 Die Anlage ist täglich von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr geöffnet.
Auf den Aussenplätzen darf nur bis 22.00 Uhr gespielt werden.
4. Spielbetrieb
4.1 Spielberechtigt sind Sommer-, Winter-, Ganzjahresmitglieder, Fixplatzmieter und Gäste.
5. Reservierung der Plätze
5.1 Allgemeines
a) Die Reservierung erfolgt ausschliesslich über das Reservationssystem GotCourts.
b) Spielen ohne Reservation ist nicht erlaubt.
c) Das Reservationsrecht ist persönlich und nicht übertragbar.
d) Reservierte Platzstunden sind bei Verhinderung möglichst frühzeitig freizugeben.
e) Die reservierten Stunden für Trainer, Platzunterhalt, Fixplätze oder Turniere sind im Reservationssystem eingetragen und können nicht belegt werden.
f) Schein- oder Falschreservationen sind verboten, diese werden vom Vorstand annulliert und bei Missbrauch sanktioniert.
5.2 Sommersaison
a) Spielberechtigte dürfen max. 3 Reservationen im Reservationssystem eintragen.
b) Es dürfen maximal 2 Stunden nacheinander reserviert werden.
c) Will jemand den Aussen- und den Hallenplatz als Absicherung buchen, müssen beide Plätze (Hallen- und Aussenplatz) separat reserviert werden.
d) Die Plätze 5 und 12 sind Trainerplätze und können durch die Tennisschule Philipp Dillschneider bis zu 6h vor Spielbeginn für sich in Anspruch genommen werden.
5.3 Wintersaison
a) Spielberechtigte dürfen maximal zwei (bzw. drei bei Mitgliedschaft PLUS) Reservationen eintragen.
b) Während der Prime Time (Montag bis Freitag von 17.00 bis 21.00 Uhr) sind kein Reservationen von Doppeleintragungen erlaubt.
c) Platz 12 ist der Trainerplatz und kann durch die Tennisschule Philipp Dillschneider bis zu 6h vor Spielbeginn für sich in Anspruch genommen werden.
5.4 Fixplätze
a) Die Reservierung erfolgt durch die Spiko.
b) Spielberechtigte dürfen ausschliesslich auf dem für sie reservierten Platz spielen.
c) Während der Sommersaison dürfen Fixplatzspieler den Aussenplatz 3 oder 4 benützen, wenn dieser 15 Minuten vor Spielbeginn nicht reserviert ist. Eine Platzumbuchung ist nicht notwendig.
d) Bei Verhinderung eines Spielers, darf das Platzrecht beliebig weitergegeben werden.
5.5 Ballwurfmaschine
a) Reservationen mit den definierten Ballwurfmaschinen sind nur auf Platz 1 und 12 erlaubt.
b) Die Platzreservation darf max. 2 Stunden im Voraus und nur von 7.00 bis 17.00 Uhr erfolgen.
5.6 Spontanreservation
Bei freien Plätzen kann kurzfristig (120 Minuten vor Spielbeginn) zu den erlaubten Reservationen eine zusätzliche Reservation getätigt werden. Diese ist nur vor Ort möglich.
6. Senioren
6.1 Senior*innen ab 60 Jahren mit reduziertem Mitgliederbeitrag sind in der Sommersaison von Montag bis Freitag von 11.00 bis 13.00 Uhr und 17.00 bis 21.00 Uhr nicht spielberechtigt.
7. Gäste
7.1 Als Gast-Spieler*innen gelten Personen, die nicht Mitglied des Tennis Club Littau sind.
Diese können die Plätze gegen Entgelt (Platzmiete) nutzen.
Mit einem Anschlag im Clubhaus und auf www.tc-littau.ch wird über die Platzmieten informiert.
7.2 Gäste können maximal 5 Tage im Voraus die auf GotCourts freigegebenen Plätze reservieren.
7.3 Die Reservation von Plätzen durch Gäste erfolgt über www.gotcourts.com oder telefonisch unter
+41 41 250 40 49. Bei telefonischer Anmeldung ist die Reservation nur gültig ,wenn Name und Telefonnummer angegeben werden.
7.4 Reservationen von Gästen sind bis 24h vor Spielbeginn annullierbar.
7.5 Bei telefonischer Reservierung ist die Platzgebühr vor dem Spiel zu begleichen.
8. Mitglieder mit Gästen
8.1 Die Reservation ist zwingend vom Mitglied zu tätigen.
8.2 Mitglieder mit Gästen dürfen maximal 5 Tage im Voraus reservieren.
8.3 Alle Gäste müssen einzeln eingetragen werden.
8.4 Gäste bezahlen eine Platzmiete entsprechend den kommunizierten Preisen.
9. Verschiedenes
9.1 Von den Spieler*innen werden Ordnung, Reinlichkeit und ruhiges, sportliches Verhalten, sowohl auf den Plätzen wie im und um das Clubhaus erwartet.
9.2 Der Platz ist stets in ordentlichem Zustand zu verlassen und die Abfälle sind getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern im Clubhaus zu entsorgen.
9.3 a) Die vom Tennis Club Littau zu Verfügung gestellten Gegenstände sind mit Sorgfalt zu nutzen.
b) Für Beschädigungen haftet der Verursacher.
c) Zuwiderhandlungen sowie daraus entstandene Schäden werden den Verursachern in Rechnung gstellt.
10. Haftungsausschluss
Die Benutzer der Anlage sind sich bewusst, dass die im Tennis Club Littau ausgeübten Aktivitäten grundsätzlich Gefahren und Risiken bergen können. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Um mögliche Verletzungen zu vermeiden, sind die Benutzungsregeln bekannt gemacht worden. Die Benutzer akzeptieren diese als verbindlich und werden allen Anweisungen des Betreibers und seines Personals Folge leisten. Die Benutzer sind sich bewusst, dass sie bei Nichtbeachtung der Benutzungsregeln oder Weisungen von der Anlage verwiesen werden können, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Benutzungsgebühren. Der Benutzer ist sich bewusst, dass der Betreiber keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden übernimmt. Davon ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Betreibers (resp. eines gesetzlichen Vertreters oder seiner Mitarbeiter) entstanden sind. Die Benutzer sind sich bewusst, dass der Betreiber keine Haftung übernimmt bei Verlust oder Beschädigung der persönlichen Garderobe oder sonstiger Gegenstände. Davon ausgenommen sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen. Die Benutzer sind sich bewusst, dass der Betreiber nicht haftet für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden. Die Benutzer sind einverstanden, dass sie für die von ihnen verschuldeten Beschädigungen an der Anlage oder Gegenständen des Betreibers oder Dritter oder der Gesundheit Dritter haften. Diese Haftung gilt auch für Begleitpersonen oder von den Benutzern beaufsichtigende Personen.
Luzern, Oktober 2025
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Öffnungszeiten
Mo. - So.: 7:00 - 23:00
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Ruopigenmoos
6015 Luzern
Europe/Zurich - 041 250 40 49
- info@tc-littau.ch
- www.tc-littau.ch