TC Roggwil

2 Plätze

2 Sand ( 2 Aussenplatz )

Infrastruktur

  • - Parkplatz mit 10 Parkplätzen
  • - Ballmaschine

Über uns

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Club
Der Tennisclub Roggwil wurde 1991 gegründet. Unser Verein zählt heute ca. 60 Aktivmitglieder und 20 Junioren. Zusätzlich unterstützen uns noch 40 Passivmitglieder! Gespielt wird auf 2 Sandplätzen mit dem schmucken Netzrollerstübli.
4 Interclubmannschaften bestreiten die Nationalen Meisterschaften. Wöchentliche Trainerstunden für Erwachsene und Junioren, Interne Meisterschaften und gesellige Spielabende fördern den Sport und das Clubleben!

Spielbetrieb
Freies Tennisspielen, Kameradschaft und fröhliche Anlässe werden beim Tennis-Club Roggwil besonders gefördert. 3 - 4 Mannschaften beteiligen sich an den nationalen Interclubmeisterschaften. Die internen Clubmeisterschaften und ein Doppel-Turnier zum Saisonabschluss gehören im sportlichen Bereich zum jährlichen Höhepunkt! Ausgebildete J+S Leiter sorgen für unser Jugendlichen mit verschiedenen Angeboten für abwechslungsreiche Beschäftigung.

Mitgliederbeiträge
Wir haben sehr attraktive Mitgliederbeiträge und dies alles ohne Eintrittsgebühren!
Details

Ausführlichere Informationen zum TC Roggwil


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schutzkonzept 

TC Roggwil
In Zusammenarbeit mit der
Tennisschule Marc Kämpf 

Roggwil, den 02. Mai 2020  

Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter für den TCR: 
Dominic Lüthard, d.luethard@gmx.ch, 078 847 34 32 

1.Massnahmen TCR
 
1.1.Covid-19-Beauftragter
Jeder Clubmuss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedernberatend zur 
Seite.
Massnahmen
Der COVID-19-Beauftragte für den TC Roggwil ist Dominic Lüthard, Brennofenstrasse 6, 4914 Roggwil, 
d.luethard@gmx.ch, 078 847 34 32 
Der Club trägt den COVID-19 Beauftragten in der Swiss Tennis Mitgliederadministration ein.

1.2.Hygienevorschriften und Reinigung
Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage
Massnahmen
Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, 
wenn diese von mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch folgende Massnahmen:
WC’s, Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert
Abfalleimer werden abgedeckt.
Das Trinkwassersystem wird vor der Wiederinbetriebnahme durchgespült.

1.3.Social Distancing
Social Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen: 10 m2pro Person; kein Körperkontakt)
Massnahmen
Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage befinden und derAbstand von 2 Meter muss 
gewährleistet sein –dies wird durch folgende Massnahmen sichergestellt:  
Spielerbänke oder Stühle wurden in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert.
Ein System zur Platzreservation ist vorhanden. 
Es ist erlaubt Doppel zu spielen, wenn die Abstände zu jeder Zeit gewährleistet sind. Der Club empfiehlt auf 
Doppelspiel zu verzichten, verboten ist es jedoch nicht.

1.4.Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage
Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe und die damit 
verbundene Nutzung der Anlage.
Massnahmen
Gruppen von mehr als 5 Personen sind verboten.
Geöffnet sind folgende Bereiche:Tennisplätze, WC’s, Grünflächen
Garderobe und Duschen dürfen in der Anfangsphase nicht benützt werden.

1.5.Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing)
Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten
Massnahmen
Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch folgende Massnahmen 
sichergestellt:
Vorgängige Platzreservierungen werden durch Got Courts gewährleistet.

1.6.Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen
Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen 
Vorgaben des BAG beachten.
 
1.7.Informationspflicht
Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen.
Massnahmen
Die Schutzmassnahmen desTC Roggwil wurden am 07.05.2020an sämtliche Mitglieder des TC Roggwil per 
Mail kommuniziert
DAS BAG-Plakat wurde im TC Roggwilaufgehängt 


2.Massnahmen Tennisspieler 

2.1Einhalten von Schutzmassnahmen
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den 
Tennisspielenden
Massnahmen
Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglieddie definierten 
Schutzmassnahmen. 
Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich einhalten. 

2.2 Hygienevorschriften und Reinigung
Vor und nach dem Tennisspielen müssen die Hände gewaschen werden. Dies wird mit folgenden 
Massnahmen sichergestellt:
Auf den traditionelle «Shake-Hand» wird verzichtet.
Es werden keine Gegenstände ausgetauscht.
Die Tennisspielenden nehmen ihre eigenen Bälle mit, jedoch maximal 6 Bälle pro Platz. Die gilt nicht für 
Unterrichtspersonen
Der Abfall wird zu Hause entsorgt.

2.3Platzreservation und Aufenthaltsdauer
Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung auf der Anlage
Vorgängige Platzreservation mit Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher 
Infektionsketten und minimale Aufenthaltsdauer auf der Anlage
Massnahmen
Spielzeiten müssen mit den persönlichen Kontaktdaten reserviert und bestätigt sein. Dies muss über Got 
Courts geschehen.
Tennisspielende dürfen maximal 5 Minuten vor ihrer Spielzeit auf die Anlage kommen.
Tennisspieler müssen die Anlage spätestens 5 Minuten nach Beendigung der Spielzeit verlassen haben.

2.4Social Distancing
Einhalten der Social Distancing-Regeln auf dem Tennisplatz und auf der gesamten Anlage.
Massnahmen 
Die Social Distancing-Regeln (10 Quadratmeter pro Person und oder Mindestabstand von 2 Meter, kein 
Körperkontakt) sind jederzeit von den Tennisspielenden einzuhalten.


3Massnahmen Tennisunterricht
 
3.1.Verantwortung
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Clubverordneten Schutzmassnahmen durch den 
Tennisspielenden
Massnahmen
Die Tennisunterrichtenden übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der vom Clubdefinierten 
Schutzmassnahmen im Tennisunterricht und bei den Tennisschülern. Dies wird mit folgenden Massnahmen 
sichergestellt:
Gruppentrainings mit mehr als 2 Tennisspielenden plus einem Tennisunterrichtenden bedürfen der 
ausdrücklichen Erlaubnis des Vorstands.

3.2.Social Distancing und maximale Gruppengrösse
Social Distancing und maximale Gruppengrösse imTennisunterricht
Massnahmen
Die Vorgaben von 10 Quadratmetern pro Person, 2 Metern und keinem Körperkontakt werden auch im 
Tennisunterricht sichergestellt:
Es sind max. 5 Personen pro Platz erlaubt.

3.3.Einhalten der Hygienevorschriften
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den 
Tennisspielenden
Massnahmen
Die Tennisunterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen und stellen ihren Kunden ausreichend 
Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterialwerden regelmässig desinfiziert. 

3.4.Angemeldete Trainings
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den 
Tennisspielenden
Massnahmen
Die Trainings müssen im Reservationssystem angemeldet sein und bei einer Teilnehmerzahl von über 2 
Spielenden vom Vorstand bestätigt sein.
Die Unterrichtsperson führt Buch über die Teilnehmenden, damit die Nachverfolgung (Contact Tracing) 
möglicher Infektionsketten gewährleistet wird.

3.5.Information der Kunden
Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den 
Tennisspielenden
Massnahmen
Die Kundenwurdenfolgendermassenüber alle Verhaltensregeln informiert:
Die Kunden wurden mündlich auf die Verhaltensregeln hingewiesen. Ebenfalls wird auf das schriftliche 
Schutzkonzept welches beim TCR aufliegt hingewiesen.

Abschluss
Dieses Dokument wurde durch den Tennisclub Roggwil erstellt.
 

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  • Öffnungszeiten

    Mo. - Fr.: 8:00 - 22:00
    Sa.: 8:00 - 21:00
    So.: 8:00 - 20:00

  • Unt. Bündtenackerweg 5B
    4914 Roggwil
    Europe/Zurich
  • praesident@tcroggwil.ch
  • www.tcroggwil.ch